Was gehört in den Gelben Sack
Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen. Die Verpackungen müssen leer und nur grob ohne Wasserverwendung gereinigt sein (z.B. Joghurtbecher einfach auskratzen und trocknen lassen).
- Plastikverpackungen (z.B. Joghurtbecher)
- Getränkekartons (z.B. für Milch, Saft)
- Verpackungen mit einer Rückseite aus Pappe und Vorderseite aus Plastik
- Spraydosen (leer, z.B. für Haarspray)
- Konserven- und Getränkedosen
- Drehverschlüsse (z.B. Marmeladendeckel)
- Styroporverpackungen
- Folien, Plastiktüten
NICHT in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne dürfen:
- Gebrauchsgegenstände aus Plastik, wie Spielsachen oder Plastikschüsseln (Restabfall)
- Windeln (Restabfall)
- Stark verschmutzte oder halbvolle Verpackungen (Restabfall)
- Baustyropor (Restabfall)
- Altpapier (Wertstofftonne)
- Glas (Wertstofftonne)
- Einwegspritzen (Restabfall)
- Damenbinden (Restabfall)
- Kleider (Altkleidersammlung)
- Farben, Säuren, Laugen (Schadstoffsammlung)
Restabfall gehört nicht in den Gelben Sack!
Stand Februar 2019