Mülltrennung

Was gehört in den Gelben Sack

Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen. Die Verpackungen müssen leer und nur grob ohne Wasserverwendung gereinigt sein (z.B. Joghurtbecher einfach auskratzen und trocknen lassen).

  • Plastikverpackungen (z.B. Joghurtbecher)
  • Getränkekartons (z.B. für Milch, Saft)
  • Verpackungen mit einer Rückseite aus Pappe und Vorderseite aus Plastik
  • Spraydosen (leer, z.B. für Haarspray)
  • Konserven- und Getränkedosen
  • Drehverschlüsse (z.B. Marmeladendeckel)
  • Styroporverpackungen
  • Folien, Plastiktüten

NICHT in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne dürfen:

  • Gebrauchsgegenstände aus Plastik, wie Spielsachen oder Plastikschüsseln (Restabfall)
  • Windeln (Restabfall)
  • Stark verschmutzte oder halbvolle Verpackungen (Restabfall)
  • Baustyropor (Restabfall)
  • Altpapier (Wertstofftonne)
  • Glas (Wertstofftonne)
  • Einwegspritzen (Restabfall)
  • Damenbinden (Restabfall)
  • Kleider (Altkleidersammlung)
  • Farben, Säuren, Laugen (Schadstoffsammlung)

Restabfall gehört nicht in den Gelben Sack!

Stand Februar 2019