FAQ

Die meisten Eigentümer wechseln, weil sie unzufrieden sind die Hausverwaltung. Dabei gibt es Fristen. Im Eigentümerprotokoll finden Sie das Datum, wann der Vertrag ausläuft und Sie eine neue Verwaltung engagieren können.

Wir empfehlen interessieren Kunden/Neukunden rechtzeitig mit der Suche nach einer neuen Hausverwaltung zu beginnen. Sie können bereits ein Jahr vor Ende des Vetrags mit der Suche beginnen!

Mit „Suchen“ meinen wir Verwaltungen kontaktieren, ob diese an der Übernahme Ihrer Immobilie interessiert sind. Anschrift, Objektgröße (Wohneinheiten) und Ihre Kontaktdaten genügen für den ersten Schritt.

Nachdem Sie mit zwei oder drei passenden Hausverwaltungen in Kontakt gekommen sind, fordern Sie konkrete Angebote an.

Die Verwaltungen müssen zu Ihrer Eigentümerversammlung eingeladen werden und stellen sich dort i.d.R. vor. Die Eigentümer stimmen mit einfacher Mehrheit ab und entscheiden sich für eine der Hausverwaltungen.

In der Regel ist das Wechseldatum nach der Wahl noch einige Monate entfernt. Die neue Verwaltung kümmert sich um die Objektübergabe bis zum Wechseldatum. Damit alles reibungslos funktioniert.

Ja, wir können Sie gerne beraten, wie Sie Ihre aktuelle Verwaltung am besten abwählen und kündigen. Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt auf

Wir möchten unseren Eigentümern bestmöglichen Service bieten – diese Punkte zeichnen eine Zusammenarbeit aus:

  • Wir sind eine „schlanke Hausverwaltung“ mit festen Ansprechpartnern und direkten Kontakt zum Geschäftsführer
  • Probezeit von 12 Monaten im ersten Verwaltungsjahr (ggf. auch im zweiten)
  • Telefonische und Elektronische Erreichbarkeit (E-Mail)
  • 24/7 wichtige Dokumente erhalten
  • Fremdkonten auf den Namen der Gemeinschaft (Sicherheit für die WEG)
  • Fokus auf Datenschutz mit geprüften Datenschutzbeauftragten
  • Regelmäßig am Objekt verfügbar
  • Modernste und Sichere Immobilienverwaltungssoftware
  • Weitere Informationen zur BayHV Hausverwaltung übersenden wir Ihnen gerne zusammen mit einem Angebot.

Sie können jederzeit hier ein Angebot von uns anfordern. Wir haben uns auf die Verwaltung in Berlin und im Berliner Umland spezialisiert.

Wie bieten die klassische Berliner Miethausverwaltung (Mietverwaltung) und übernehmen auch für unsere Kunden die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung).

Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung in einer von uns betreuenden Eigentümergemeinschaft vermieten, übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Sie.

Die meisten Verwaltungen arbeiten mit einer festen Pauschale pro verwalteter Einheit (Wohnung). Diese Pauschale liegt in Bayer, nach unsere Erfahrung  unserer Erfahrung bei 20,00 bis 33,00 Euro netto.

In dieser Spannweite liegt auch unsere Vergütung – abhängig von Größe, Lage und Zustand des Hauses. Hier eine konkrete Zahl zu nennen, wäre unseriös – aber Sie können jederzeit ein Angebot von uns anfordern.

Oft liegt zwischen Bestellung und Verwaltungsübernahme etwas Zeit (oft mehrere Monate). Diese Zeit lassen wir nicht ungenutzt und bereiten den Wechsel für Sie vor. Ganz konkret versuchen wir von der „alten Verwaltung“ bereits vor dem Wechsel die Kontaktdaten der Eigentümer zu erhalten.

Auf Grundlage dieser Stammdaten legen wir in unserem System das Haus an und die Eigentümer erhalten bereits vor dem Wechsel ein Begrüßungsschreiben mit neuer Bankverbindung und neuem Sepa-Lastschriftmandat.

Ebenso kontaktieren wir schnellstmöglich alle Dienstleister und Versorger für die Eigentümer an und teilen die neuen Verwalterkontaktdaten mit. Ein Wechsel einzelner Firmen und Versorgern nehmen wir nur nach Rücksprache/ auf Wunsch mit den Eigentümern vor.

Wir begehen die Immobilie diskret um uns ein Bild von der Immobilie machen zu können. Um ein angemessenes Angebot erstellen zu können

Der Verwaltervertrag wird der Eigentümergemeinschaft im Entwurf vorgelegt. Diese beschließt in einer Eigentümerversammlung die Wahl des Verwalters und den Abschluss eines Verwaltervertrages.

In der Regel wird der Verwaltervertrag von den gewählten Eigentümervertretern, drei Mitgliedern des Beirates, unterzeichnet. Im Beschluss zum Abschluss eines Vertrages müssen die Eigentümer namentlich benannt und damit bevollmächtigt werden.

In der Regel schließen wir einen Vertrag nach WEG-Recht für zwei Jahre ab. So können uns die Eigentümer und Mieter kennen lernen und wir ebenfalls. Passt die Chemie, so wird der nächste Vertrag gemäß des WEG-Rechts auf fünf Jahre abgeschlossen.

Jedes Objekt wird von einem festen Mitarbeiter mit entsprechender Vertretungsregelung betreut.

Für die Übergabe der Verwaltungsunterlagen organisieren wir zeitnah zum Verwaltungswechsel einen Termin mit der abgewählten Hausverwaltung und nehmen die Unterlagen, aufgelistet in einem Übergabeprotokoll, in deren Büro in Empfang. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und nach unseren Richtlinien verarbeitet.

Mit dem Wechsel ist die neue Hausverwaltung für die Verwaltung des Objektes verantwortlich, so auch für die Hausgeldabrechnung. Das Vorjahr muss von uns als neue Hausverwaltung nachgebucht werden. Das bedeutet, dass jede Rechnung bzw. Kontobewegung in unserem System erfasst wird, sodass hieraus die Hausgeldabrechnung für das Vorjahr erstellt werden kann.