Fahrrad entfernen

Darf ich ein Fahrrad vom WEG-Grundstück entfernen?

Nein – tun Sie es nicht! Gerne würde man, aber man darf nicht. Ein nicht korrekt abgestelltes Fahrrad oder einen Kinderwagen darf man nicht einfach entsorgen. Das wäre Sachbeschädigung und der Vermieter oder Verwalter ist Ersatzpflichtig. 

Das gilt für all fremdes Eigentum. – Als Vermieter oder Verwalter besteht die Möglichkeit, einen Zettel anzubringen oder auch eine Kette anzubringen. Mit der Info, dass der Schlüssel abgeholt werden kann. Darauf ist tunlichts zu achten, dass das Verhältnis zwischen den Parteien auf neutralem Niveau bleibt. Ein Streit ist auf lange Sicht kontraproduktiv. Fingerspitzengefühl ist angebracht!
Der Verwaltung sind gegenüber einem Mieter die Hände gebunden. Das ist auch gut so, da er niemals so viel Informationen über diesen hat wie der Vermieter. Der Vermieter ist verantwortlich für das Handeln des Mieters. Er ist die Anlaufstelle für Mahnungen und Geldforderungen, wenn es um die WEG geht. 




*dieser Text dient rein als Arbeitshilfe, er stellt keine Rechtsauskunft da.